Der Feuerwehrausschuss wird (mit Ausnahme des Feuerwehrkommandanten-Stv.) vom Feuerwehrkommandanten ernannt. Mitglieder des Feuerwehrausschusses sind:
- die eingeteilten Zugskommandanten und Gruppenkommandanten
- Beauftragte für ein Sachgebiet der Verwaltung, wie Schriftführer, Kassier, EDV-Beauftragter, Pressebeauftragter, etc.
- Beauftragte für ein Sachgebiet des Fachdienstes, wie Atem- und Körperschutz, Ausbildung, Funk, Geräte- und Maschinenmeister, Jugend, Senioren, etc.
- Beauftragte für den Sanitätsdienst, wie Feuerwehrarzt, Sanitätsbeauftragter, etc.
Der Feuerwehrkommandant, der Feuerwehrkommandant-Stv. und die Zugskommandanten bilden das Feuerwehrkommando.
(Auszug aus der Dienstordnung des LFV Steiermark 2.Teil, 1. Abschnitt, §16)
Insbesonders obliegen dem Feuerwehrausschuss unter anderem die …
- Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag,
- Erstellung des Rechnungsabschlussentwurfes,
- Vorbereitung der Tagesordnung für die Wehrversammlung,
- Beschlussfassung über Aufnahme und Ausscheiden von Mitgliedern,
- Erstattung von Vorschlägen betreffend die Ernennung von Ehrendienstgraden und Aufnahme von Ehrenmitgliedern,
- Beschlussfassung über die Überstellung zu Feuerwehrmitgliedern außer Dienst,
- Ausarbeitung einer Geschäftsordnung. (Auszug aus den §§ 7, 8 StFWG)