Rettungsgasse

Wann gilt die Rettungsgasse?

Seit 1. Jänner 2012 müssen alle Verkehrsteilnehmer wie Pkws, Motorräder, Lkws oder Busse vorausschauend die Rettungsgasse bei Staubildung oder stockendem Verkehr bilden. 

Wo gilt die Rettungsgasse?

Auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen mit baulicher Mitteltrennung in Österreich egal ob zwei-, drei-, oder vierspurig. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland, Tschechien, Schweiz und Slowenien. 

Was Sie noch wissen sollten!

Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse sind verboten: Strafe bis zu 2.180 Euro!

Und so funktionierts!

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